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Küchenstudio in Straßkirchen · Straubinger Str. 22 09424 320 · Di–Fr 10–12 & 13:30–18 Uhr · Sa 10–13 Uhr
Küchen Obermeier Straßkirchen
Küchen Obermeier

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vertragsabschluss

Der Käufer ist drei Wochen (bei vorrätiger Ware einschließlich Ausstellungsstücken eine Woche) an seinen Auftrag gebunden. Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher schriftlicher Auftragsbestätigung zustande.

II. Preise und Zahlung

Die Preise sind Festpreise einschließlich gesetzlicher MwSt. Die Preise sind vier Monate ab Vertragsabschluss gültig. Danach sind Preisänderungen bei nachgewiesenen Kostensteigerungen möglich. Zusatzleistungen wie Dekoration oder Montage werden gesondert berechnet und sind spätestens bei Abnahme fällig. Ein Anspruch auf kostenlose Einlagerung besteht nicht. Der Kaufpreis wird spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Der Käufer gerät bei Nichtzahlung ohne weitere Mahnung in Verzug. Aufrechnung oder Zurückbehaltung sind nur bei unstreitigen oder rechtskräftigen Ansprüchen zulässig.

III. Änderungsvorbehalt

Serienmöbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Kein Anspruch auf Ausstellungsstücke, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung. Handelsübliche Farb- und Maserabweichungen sind zulässig.

IV. Lieferung und Gefahrenübergang

Die Ware wird bis zum 3. Stockwerk einschließlich frei Haus geliefert. Ab dem 4. Stockwerk ohne Aufzug entstehen Mehrkosten (50 € pro Stockwerk). Der Käufer hat sicherzustellen, dass Lieferung und Transport mit üblichen Möbeltransportmitteln möglich sind. Teillieferungen sind zulässig. Die Gefahr geht mit Übergabe auf den Käufer über, bei Annahmeverzug bereits zuvor.

V. Lieferfrist

Bei Lieferverzug des Verkäufers muss der Käufer eine Nachfrist von mindestens vier Wochen setzen. Bei höherer Gewalt oder Betriebsstörungen verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Rücktritt vom Vertrag ist erst nach Ablauf einer weiteren Nachfrist von sechs Wochen möglich. Betrifft die Verzögerung nur einzelne Elemente, besteht das Rücktrittsrecht nur insoweit.

VI. Montage und Maße

Grundlage der Montageplanung sind ausschließlich Maße des Verkäufers nach Aufmaßnahme. Gibt der Käufer falsche oder unvollständige Maße an, trägt er entstehende Mehrkosten für Umplanung. Werden Aufmaßarbeiten in Rohbauten durchgeführt, gelten 1,5 cm Putzstärke zzgl. eventueller Fliesenstärke als Planungsmaß. Der Käufer haftet für Mehrkosten, falls diese Maße überschritten werden. Mitarbeiter und Subunternehmer sind nur zur vereinbarten Leistung befugt. Weitergehende Arbeiten erfolgen ausschließlich auf Risiko des Käufers und begründen keinen Vertrag mit dem Verkäufer.

VII. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verkäufers. Standortwechsel, Eingriffe Dritter oder Schäden sind unverzüglich zu melden, bei Pfändungen mit Protokoll.

VIII. Abnahmeverzug und Schadensersatz

Verweigert der Käufer nach Fristsetzung die Abnahme endgültig, kann der Verkäufer auf Erfüllung bestehen oder pauschal 30% des Bestellpreises als Schadensersatz verlangen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten.

IX. Rücktritt

Der Verkäufer ist von der Lieferpflicht befreit bei Produktionsende der Ware, höherer Gewalt oder fehlender Ersatzbeschaffung. Der Verkäufer kann bei unrichtigen Angaben zur Kreditwürdigkeit oder Insolvenz des Käufers vom Vertrag zurücktreten, wenn keine Vorauszahlung erfolgt.

X. Warenrücknahme

Im Falle eines berechtigten Rücktritts kann der Verkäufer Ersatz für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung verlangen.

XI. Gewährleistung

Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen. Zunächst besteht ein Nachbesserungsrecht. Bis zu drei Nachbesserungen sind vom Käufer zu akzeptieren, bevor Anspruch auf Austausch besteht. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen schriftlich zu melden, andernfalls erlöschen die Ansprüche. Keine Haftung bei unsachgemäßer Nutzung, natürlicher Abnutzung oder durch Fremdmontagen verursachte Schäden.

XII. Haftung

Haftung bei leichter Fahrlässigkeit besteht nur bei wesentlichen Vertragspflichten und ist auf vorhersehbare Schäden begrenzt. Keine Haftungsbeschränkung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Personenschäden.

XIII. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Für Unternehmer und juristische Personen gilt der Geschäftssitz des Verkäufers als ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort.

XIV. Vertragsänderungen und Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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